Rozmiar: 15909 bajtów

- 583 -

1398. Dez. 23. Brieg.

Montag vor Weihnacht.

Heinrich, Herzog zu Brieg, verleiht dem Juden Jacob, der Echartinne Sohn, sammt seiner Hausfrau, Kindern, Dienstleuten, Schulmeister und allen eren brotesen (die ihr Brot essen), die Freiheit, in Brieg zu wohnen von Walpurgis an auf sechs Jahre, wofür jeder Jude jährl. 3 Mark zu zahlen hat. Sie sollen bei ihren Sicherheiten, Freiheiten und Gewohnheiten bleiben, sollen sich halten dürfen nach mosaischem Rechte, und sollen schwören mit dem Eide, der da sprichet: was mir der Mann oder die Frau Schuld giebt, des bin ich unschuldig, als mir Gott helfe und Mosis Ee (Gesetz). Zur grossen Busse sollen sie geben ein Pfund Pfeffer, zur kleinen ein halb Pfund Pfeffer. Sie dürfen ungehindert Geld auf Wucher leihen, und haben für ihre Geschäfte frei Geleit innerhalb zehn Meilen. Ihre Schule mögen sie haben in ihren Häusern, oder wo sie es beschliessen.

Z.: Dem Juden Jacob, Moschen Sohn, und dem Juden Seman von Reichenbach zu getreuer Hand gegeben.

Or. mit dem Siegel des Herzogs P.-A. F. Brg. 232. Abgedr. Zeitschr. X. (noch unter der Presse).


Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.



Zamknij dokument


Rozmiar: 16572 bajtów